Türkei News :: Vermischtes :: Marco W. erhält Bewährungsstrafe
Zwei Jahre, zwei Monate und 20 Tage - so lautet das Urteil des türkischen Gerichts im Fall Marco W. Das Gericht befand damit den 19-Jährigen schuldig, im Sommer 2007 die damals 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Am gestrigen Mittwoch sprach ein Gericht in Antalya den heute 19-jährigen Deutschen Marco W. schuldig, im April 2007 die damals 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Marco selbst hatte behauptet, dass es nach einem gemeinsamen Diskobesuch zu einvernehmlichen Zährtlichkeiten zwischen den beiden Teenagern gekommen sei. Auch habe das Mädchem ihm gesagt, dass sie bereits 15 Jahre alt sei. Nach Aussage der heute 15-jährigen habe Marco sie zwar nicht vergewaltigt, sich jedoch, als sie schon geschlafen habe, in ihrem Bett auf sie gelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gefordert, die Verteidigung hingegen auf Freispruch plädiert. Marco selbst nahm an der Verhandlung nicht teil. Ihm war bereits im Dezember die Ausreise nach Deutschland gewährt worden.
Die beiden Jugendlichen hatten sich im April 2007 während eines Osterurlaubs an der türkischen Riviera in Side bei Antalya kennengelernt. Am Abend des 10. April 2007 hatten sie dort gemeinsam eine Disko besucht. Was ganau weiter zwischen den beiden geschah, ist jedoch bis heute noch unklar. Festgenommen wurde Marco am 12. April 1007 von der türkischen Polizei, nachdem die Mutter des Mädchens Anzeige gegen ihn erstattet hatte. Daraufhin verbrachte der damals 17-Jährige 8 Monate in türkischer Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hatte ebenfalls Ermittlungen im Fall Marco W. aufgenommen, diese jedoch Anfang dieses Jahres eingestellt. Ebenso wie in der Türkei ist auch in Deutschland sexueller Missbrauch ein Verbrechen. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank hatte daher darauf verwiesen, dass es auch in Deutschland bei einem ähnlich gelagerten Fall mit einem ausländischen Tatverdächtigen zu einem derartigen Prozessverlauf und wohl auch zu einer Untersuchungshaft kommen würde. Dennoch hat insbesondere das junge Alter des Schülers sowie die lange Untersuchungshaft von 247 Tagen in Deutschland zu breiter Empörung geführt. Schließlich hat sich sogar der deutsche Aussenminister Frank-Walter Steinmeier an seinen türkischen Amtskollegen Abdullah Gül gewandt. Diese und andere Reaktionen deutscher Politiker und Medien stießen in Türkei wiederum jedoch auf Kritik. Schließlich sei die Türkei ein demokratisches Land, in dem Gerichtsurteile nicht durch politische Beeinflussung zu Stande kämen.
Das gestern verkündete Urteil des Gerichts in Antalya legt nun zwar das Strafmaß für die nach seiner Ansicht begangene Tat auf zwei Jahre, zwei Monate und zwanzig Tage fest, setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus. Der Anwalt des Mädchens, Ämer Aycan, begrüsste das Urteil. Das Gericht bestätige, dass Marco das Mädchen sexuell missbraucht habe. Gleichzeitig kündigte er aber an in Revision gehen zu wollen. Seiner Meinung nach dürfe die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch der Verteidiger von Marco W. kündigte Revision an. Dem Urteil lägen keine genügenden Beweise zu Grunde. Kommt es tatsächlich zu einem Revisionsprozess, so könnte dieser mehrere Jahre dauern.
Marco selbst hat sich bisher noch nicht zu der Urteilsverkündung geäußert. Im April 2007 stand er kurz vor seinem Realschulabschluss. Diesen hat er dann noch während der Untersuchungshaft von seiner Schule zuerkannt bekommen. Mittlerweile absolviert der nun 19-Jährige eine Ausbildung. Über seine Erlebnisse und Erfahrungen während der Zeit in türkischer Untersuchungshaft hat der damals Minderjährige ein Buch geschrieben: Meine 247 Tage im türkischen Knast.
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